Barrierefreiheit
Stand: 13.08.2026
Barrierefreiheit bedeutet für ALLYSCA Assistance, dass alle Menschen unsere digitalen Angebote und Services möglichst selbstständig und ohne zusätzliche Unterstützung nutzen können – unabhängig von individuellen Einschränkungen.
Für ALLYSCA Assistance ist Barrierefreiheit nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern ein wichtiger Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft. Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sollen sich in unserer täglichen Arbeits- und Geschäftspraxis widerspiegeln. Barrierefreiheit ist Teil unseres Selbstverständnisses.
Wir möchten, dass alle Personen unsere digitalen Self Services – etwa zur digitalen Pannenhilfe und zur Einreichung von Belegen – gut nutzen können. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Websites und mobilen Anwendungen zu verbessern.
Diese Hinweise zur Barrierefreiheit gelten für alle digitalen B2B2C-Angebote von ALLYSCA Assistance, insbesondere für:
- die webbasierten Self Services (z.B. digitale Pannenhilfe, Online-Formulare zur Einreichung von Rechnungen oder Belegen, Kundenportale)
- weitere von ALLYSCA Assistance betriebene Webanwendungen und Online-Dienste
Der Stand der Barrierefreiheit kann je nach Website oder Anwendung unterschiedlich sein. Wir arbeiten daran, alle digitalen Angebote Schritt für Schritt an die genannten gesetzlichen Anforderungen und technischen Standards (insbesondere BFSG/BFSGV und WCAG 2.2 Stufe AA) anzupassen.
Sofern für einzelne Anwendungen oder Apps eine abweichende oder ergänzende Barrierefreiheitserklärung bereitgestellt wird, finden Sie dort jeweils gesonderte Hinweise.
Gesetzliche Grundlage und Standards
Unsere digitalen Angebote und Self Services orientieren sich an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882. Wir arbeiten daran, diese Vorgaben –soweit im Einzelfall noch nicht vollständig umgesetzt- schrittweise zu erfüllen.
Zur technischen und gestalterischen Ausgestaltung der Barrierefreiheit orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren Anforderungen für Designer und Entwickler, um die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Sie unterscheiden drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA.
Unser Ziel ist eine weitgehende Konformität der Websites und mobilen Anwendungen von ALLYSCA Assistance mit den WCAG 2.2 Stufe AA. Inhalte und Funktionen, die noch nicht vollständig den WCAG‑Anforderungen entsprechen, werden schrittweise überarbeitet – mithilfe von Nutzerfeedback, automatisierten Tests sowie manuellen Prüfungen. Neue Inhalte werden nach Möglichkeit von Anfang an barrierearm und im Einklang mit WCAG 2.2 Stufe AA entwickelt.
Barrierefreie Gestaltung der digitalen Self Services
ALLYSCA Assistance gestaltet seine digitalen Angebote, insbesondere die Bereiche wie:
- Startseite und Übersichten über digitale Services,
- digitale Pannenhilfe (Erfassung der Daten zur Schaden- oder Pannenmeldung),
- Self Services zur Einreichung von Rechnungen oder Belegen
- so barrierearm wie möglich, damit unsere Websites und mobilen Anwendungen für viele Nutzer leicht zugänglich und bedienbar sind.
Wir achten unter anderem auf:
- verständliche, klare Sprache,
- ausreichende Kontraste und gut lesbare Schriftgrößen,
- sinnvolle Strukturierung der Inhalte (Überschriften, Listen, Abschnitte),
- bedienbare Formulare (z. B. klare Feldbezeichnungen, gut erkennbare Fehlermeldungen),
- Tastaturbedienbarkeit,
- Unterstützung von Screenreadern.
- Nutzung unserer digitalen Self Services
Sollten Sie unsere digitalen Self Services dennoch nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, stehen Ihnen weiterhin alternative Kontaktwege zur Verfügung, z. B. über Telefon oder schriftlich. Informationen hierzu finden Sie in unserem Kontaktbereich.
Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Sie auf eine Barriere gestoßen? Teilen Sie uns diese bitte mit, damit wir unsere digitalen Angebote weiter verbessern können. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.
So melden Sie eine Barriere:
Bitte nennen Sie uns die konkrete Seite oder Anwendung, auf der Sie die Barriere festgestellt haben. Kopieren Sie dazu den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers oder beschreiben Sie die Anwendung (z. B. „digitale Pannenhilfe“, „Erstattungsformular“).
Schildern Sie kurz, welche Funktion, welcher Text oder welcher Service Ihnen Schwierigkeiten bereitet hat.
Senden Sie Ihre Rückmeldung per E‑Mail an: barriere.melden@allysca.de
Bitte nutzen Sie diese E‑Mail-Adresse ausschließlich für Hinweise zum Thema „Barrierefreiheit“ und senden Sie keine sensiblen personenbezogenen Daten zu Ihrem konkreten Vorgang oder Versicherungsschutz. Für Fragen zu Ihrem individuellen Fall stehen Ihnen andere Kontaktwege zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung von Informationen per E-Mail grundsätzlich Sicherheitsrisiken bergen kann. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Die Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer. Diese sind in einem Staatsvertrag übereingekommen, die Marktüberwachung mit Blick auf das BFSG für alle Bundesländer zentral zu organisieren.
Mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages am 26. September 2025 hat die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E‑Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
ihre Arbeit aufgenommen. Sie können sich an diese Stelle wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass Produkte oder Dienstleistungen nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen.